Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen im vertraglich festgelegten Umfang sowie im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Kunden tätig zu sein, sofern hierdurch keine unangemessene Beeinträchtigung der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber entsteht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren.

3. Weisungsfreiheit und Mitwirkungspflichten

Der Auftragnehmer unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers oder dessen Mitarbeitern, es sei denn, dies ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4. Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, sofern seit Vertragsschluss mindestens sechs Monate vergangen sind. Anpassungen erfolgen auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex oder vergleichbarer offizieller Indizes. Preisänderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Preisanpassung die allgemeine Preisentwicklung erheblich, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

5. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in der Regel monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber hat die Rechnung nach Erhalt zu prüfen. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt nicht als Anerkenntnis der Forderung. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Leistung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

6. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien erstmals nach Ablauf von 12 Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In diesen Fällen ist die Haftung zudem der Höhe nach auf die vom Auftraggeber im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

8. Abtretung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

9. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Berlin.