Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang der Aktivitäten

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen in dem Umfang, in dem diese vereinbart wurden, und innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

2. Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne Zustimmung des Auftraggebers mit anderen Auftraggebern zusammenzuarbeiten, sofern dies nicht zu einer unangemessenen Verzögerung der für den Auftraggeber durchgeführten Tätigkeiten führt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich, strengste Diskretion und Vertraulichkeit in Bezug auf alle internen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers zu wahren.

3. Befugnis und Pflicht zur Zusammenarbeit

Der Auftragnehmer ist nicht befugt, den Mitarbeitern des Auftraggebers Anweisungen zu erteilen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Dienstleistungsvertrags unerlässlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich Zugang zu allen Informationen zu gewähren, die für die Erbringung der im Vertrag festgelegten Dienstleistungen erforderlich sind.

4. Preisanpassungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn seit Vertragsabschluss sechs Monate vergangen sind. Preiserhöhungen durch BüroPartner erfolgen entsprechend der veröffentlichten Inflationsrate und in der Regel auf jährlicher Basis. Alle Preisänderungen müssen dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Preisänderungen den Anstieg der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, der von der Regierung offiziell veröffentlicht wird, zwischen Vertragsabschluss und Bekanntgabe der Preisanpassung deutlich übersteigen.

5. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber mindestens einmal monatlich, spätestens jedoch am Monatsende, eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen und des Rechnungsinhalts sind innerhalb einer Woche nach Erhalt geltend zu machen. Wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb einer Woche beanstandet, gilt sie als akzeptiert. Die Rechnung ist innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Zahlungen müssen per Banküberweisung (nicht in bar) auf das angegebene Bankkonto erfolgen und den Namen des Kontoinhabers des Empfängers korrekt angeben. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % p. a. zu berechnen.  Dem Auftragnehmer nach dem Verzug entstandene Inkassokosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen nicht anerkannter Gegenansprüche des Auftraggebers ebenso unzulässig wie die Aufrechnung mit diesen. Der Auftragnehmer kann entweder die Leistung unterbrechen oder diesen Vertrag ohne Haftung gegenüber dem Auftraggeber kündigen, wenn der Auftraggeber drei (3) unbestrittene Rechnungen nicht bezahlt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ausstehende Zahlungen an den Auftragnehmer mit anderen Leistungen zu verrechnen.

6. Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kann von jeder Partei frühestens nach Ablauf von 12 Monaten mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung ist das Datum des Eingangs beim Empfänger maßgeblich, nicht das Datum des Absendens/Poststempels. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Eingang der Kündigung ist eine Verlängerung der Dienstleistung nicht mehr möglich, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. Für den Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Vertragsende wird die gleiche Dienstleistung wie zuvor garantiert.

7. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die schädigende Handlung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen. Gleiches gilt für Handlungen von Erfüllungsgehilfen und Personen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen einsetzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auch von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Auftragnehmers zur Erreichung und Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geltend machen.

8. Übertragung von Rechten und Pflichten

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.

9. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des Vertrags

Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für das hier festgelegte Schriftformerfordernis, das weder mündlich noch stillschweigend außer Kraft gesetzt werden kann.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel gesetzlich unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Klauseln davon unberührt.

11. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird Berlin als zuständiger Gerichtsstand vereinbart.